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   OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01   

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https://dejure.org/2001,5611
OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01 (https://dejure.org/2001,5611)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2001 - 21 U 92/01 (https://dejure.org/2001,5611)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 21 U 92/01 (https://dejure.org/2001,5611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vorschuss in Höhe zu erwartender Mängelbeseitigungskosten; Voraussetzungen eines Kostenvorschussanspruchs; Vertragswidrige Bauleistung wegen Abplatzens eines Anstrichs; Mangelhafte Bauleistung wegen Verstoßes gegen die Regeln der Technik; Abgrenzung der ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafter Anstrich: Unzureichende Entfernung des Altanstrichs; Ohnehin-Kosten; Neu für Alt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633; VOB/B § 403 § 13 Nr. 1, 3, 6
    Qualitätsanforderungen bei Vereinbarung einer preiswerten Ausführungsart; Umfang des Schadensersatzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erneuerungsanstrich: Fehlerhaft wegen ungenügender Haltbarkeit? (IBR 2002, 245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 802
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01
    Bausoll ist nämlich nicht die Summe sämtlicher in der Leistungsbeschreibung aufgezählter Arbeiten, sondern ein bestimmter, der Parteivereinbarung zu entnehmender Werkerfolg (BGHZ 139, 244, 247).

    Der Umstand, dass die Parteien eine für diese Funktion ungeeignete Ausführungsart vereinbart haben, reicht nicht, um den Vertrag anders auszulegen (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGHZ 139, 244 ,248).

    Die Vereinbarung einer bestimmten Ausführungsart, die den anerkannten Regeln der Technik nicht genügt, reicht allein für eine derartige Auslegung nicht aus (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGHZ 139, 244, 249).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01
    Zwar kann eine längere Lebensdauer des geschuldeten Werkes bei Werkverträgen dann nicht berücksichtigt werden, wenn diese allein auf der Verzögerung der Nachbesserungsarbeiten beruht (BGH NJW 1989, 2753, 2755; BGHZ 91, 206, 215).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01
    Dies bedürfte vielmehr einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien (BGH, BauR 2000, 411, 413; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, B 13.1, Rdnr. 27).
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01
    Maßstab für die Abwägung der jeweiligen Beiträge ist der Gedanke des Vertrauensschutzes (BGH, BauR 1991, 79).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 14/88

    Unterbrechung der Verjährung durch fehlgeschlagene Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2001 - 21 U 92/01
    Zwar kann eine längere Lebensdauer des geschuldeten Werkes bei Werkverträgen dann nicht berücksichtigt werden, wenn diese allein auf der Verzögerung der Nachbesserungsarbeiten beruht (BGH NJW 1989, 2753, 2755; BGHZ 91, 206, 215).
  • OLG Schleswig, 16.11.2021 - 7 U 185/19

    Werkvertrag: Anforderungen an Biogasanlagenbehälter

    Der Auftragnehmer soll sich nämlich keine Vorteile dadurch "erarbeiten", dass er begründete Mängelansprüche des Auftraggebers nicht erfüllt (BGH, a.a.O, NJW 1984, 2457, 2459; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 21 U 92/01 BeckRS 2005, 14721, beck-online).

    Ausnahmsweise kann ein Vorteilsausgleich jedoch - trotz Verzugs des Auftragnehmers mit der Mängelbeseitigung - dann geboten sein, wenn trotz späterer Mängelbeseitigung keine Gebrauchsnachteile eintreten (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2002, 141, 142; OLG Düsseldorf, a.a.O, BeckRS 2005, 14721) .

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen

    b) Zwar sind auch auf den Kostenvorschussanspruch die Grundsätze der Vorteilsausgleichung unter dem Aspekt eines Abzuges "Neu für Alt" anwendbar (Werner/Pastor, a.a.O., Rz. 2947; OLG Dresden BauR 2008, 693 ; OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ), im Streitfall führen diese allerdings nicht zu einer Reduzierung des ermittelten Kostenaufwandes.
  • OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11

    Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

    Ein solcher Abzug kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts bei Kostenvorschussansprüchen in Betracht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 21 U 92/01 -, juris; Wirth in: Ingenstau/Korbion, VOB/B, vor § 13 VOB/B, Rdnr. 275).
  • LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06

    Baumängelhaftung: Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines

    In solchen Fällen ist es nach Treu und Glauben geboten, die mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie den ersparten Instandhaltungsaufwand anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2001 - VII ZR 392/00, in BauR 2002, 86; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 21 U 92/01, in BauR 2002, 802, 804).
  • LG Traunstein, 05.10.2017 - 5 O 4172/05

    Bauvertragliche Mängelansprüche bei vereinbarter Ausführungsart unter Verstoß

    Die Ausnahmeregelung § 13 Nr. 3 VOB/B greift nicht ein (OLG Düsseldorf Urt. v. 11.12.2001 - 21 U 92/01, BeckRS 2005, 14721).
  • OLG Köln, 23.05.2014 - 19 U 174/12

    Mängel eines Fassadenanstrichs

    Es bleibt vielmehr dabei, dass eine übliche Haltbarkeit geschuldet wird (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001, 21 U 92/01, juris Rz. 5).
  • AG Berlin-Schöneberg, 04.03.2009 - 6 C 83/07

    Fenster mit nicht zu öffnendem Oberlicht als Mangel

    Denn ein Werkunternehmer schuldet auch dann ein dauerhaft funktionsfähiges Werk, wenn eine bestimmte Ausführungsart vereinbart ist und sich ein fehlerfreies Werk mit dieser nicht erreichen lässt (OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ff.).
  • LG Krefeld, 25.11.2021 - 5 O 331/19
    In einem solchen Fall ist es grundsätzlich angebracht, für die längere Lebensdauer einen Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 21 U 92/01 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Schleswig, 29.05.2009 - 14 U 137/08

    Vorteilsausgleich bei Mängelbeseitigungskosten

    Dieser Abzug ist nach Auffassung des Senats nach der bei der Vorteilsausgleichung vorzunehmenden Abwägung sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung hierzu (BGH NZBau 2002, 31, 33; NJW 1984, 2457 ff.; OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ff.; OLG Brandenburg BauR 2001, 283 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ff.) angemessen.
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